Grundsätzliches
Für die Zulassung zu den Studien Cross-Disciplinary Strategies, Industrial Design Investigations und Lehramt ist zusätzlich zur bestandenen Zulassungsprüfung ein Reifezeugnis, Berufsreifezeugnis oder gleichwertiges ausländisches
Zeugnis erforderlich.
Bei Fehlen dieser Voraussetzung kann eine Studienberechtigungsprüfung abgelegt werden. Das Studienberechtigungszeugnis hat
Gültigkeit für alle Studien derselben Studienrichtungsgruppe an österreichischen Universitäten - ebenso gelten Studienberechtigungszeugnisse
von anderen Universitäten für die entsprechenden Studien an der Angewandten:
-
Cross-Disciplinary Strategies: "Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien", "Künstlerische Studien" und "Naturwissenschaftliche
Studien"
-
Industrial Design Investigations: "Künstlerische Studien" und "Ingenieurwissenschaftliche Studien"
-
Lehramtsstudium: "Künstlerische Studien" und Lehramtsstudien
Für Erstberatung und Antragstellung steht der Bereich Studienangelegenheiten zur Verfügung; für inhaltliche Beratung, Festlegung
von Themen und Wahlfachprüfungen sowie Vorentscheidung über Zulassung sind Referent*innen bestellt.
Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, wird empfohlen, eine Studienberechtigungsprüfung erst nach bestandener künstlerischer
Zulassungsprüfung (diese ist drei Semester gültig) ins Auge zu fassen.
Voraussetzungen
-
EU-/EWR-Staatsangehörigkeit
-
vollendetes 20. Lebensjahr
-
eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung
für das angestrebte Studium
Prüfungen
- schriftliche Arbeit über ein vorgegebenes Thema
-
Pflichtfachprüfungen
-
Cross-Disciplinary Strategies: "Mathematik" und "Psychologie und Philosophie"
-
Industrial Design Investigations: "Darstellende Geometrie" und "Mathematik"
-
Lehramtsstudium: "Englisch" und "Geschichte"
-
zwei Wahlfachprüfungen (in Absprache mit der*dem Referent*in für die Studienberechtigungsprüfung)
Die Prüfungen dienen dem Nachweis der Studierfähigkeit, das Niveau von Aufsatz und verpflichtend vorgeschriebenen Prüfungen
orientiert sich am Lehrstoff der 12. bzw. 13. Schulstufe. Eine Anerkennung von bis zu vier inhaltlich und umfangmäßig gleichwertigen
Prüfungen ist auf Vorschlag der*des zuständigen Referent*in möglich; ein Studienberechtigungszeugnis kann auch durch Nachweis
eines ersten Studienabschnitts eines ordentlichen Studiums (mind. 30 ECTS) erlangt werden.