Team Barrierefrei
Behindertenvertrauensperson für allgemeines und künstlerisch-wissenschaftliches Personal

Shirley Thurner
Büroadresse: 1., Vordere Zollamtsstraße 7, Erdgeschoss
E-Mail: shirley.thurner@uni-ak.ac.at
Tel.: +43-1-71133-6307

 
  
Abweichende Prüfungsmethoden (und Lernsettings) müssen spätestens in den ersten 1,5 Monaten eines Semesters (WS: bis 15.11., SS: bis 15.4.) schriftlich festgehalten werden. Bei plötzlich auftretenden Beeinträchtigungen kann und soll auch später eine Lösung gefunden werden.
Wo bestimmte Beeinträchtigungen nicht durch abweichende Prüfungsmethoden zu kompensieren sind, können bestimmte Inhalte des Curriculums verändert werden. Wenden Sie sich hierzu ans Team Barrierefrei.
Ein Prüfungsabbruch oder der Abbruch einer Lehrveranstaltung können aufgrund einer erheblichen Verschlechterung durch eine
                                                   Beeinträchtigung vorkommen. Dazu zählen bspw.: plötzliche oder längerfristige Verschlechterung des Gesundheitszustands während
                                                   der Prüfung, Blackout, Panikattacke, akute Schmerzen oder (länger andauerende) Schübe, Unfälle, Krankenhausaufenthalte oder
                                                   Rehabilitionsphasen. Für den Abbruch von Prüfungen oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, kann es sein, dass Lehrende
                                                   oder Prüfungsleitungen einen Nachweis zur Glaubhaftmachtung des wichtigen Grundes haben möchten.
Nicht zulässige Gründe für einen Abbruch sind zum Beispiel „versäumtes Abmelden", „zu wenig gelernt", "zu beschäftigt" oder
                                                   „kein Interesse/keine Zeit mehr".
                                                
Beauftragte für Studierende mit Behinderung
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